Rechtsbereiche

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter zur Vermeidung oder Lösung von Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse und gewerbliche Mietverhältnisse.

Weiterhin beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Wohnungseigentumsrechts, z.B wenn Sie Teil einer WEG sind oder eine solche verwalten.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung offener Forderungen aus Mietverhältnissen an.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Verkehrszivilrecht
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Beschlussanfechtungsverfahren
Wir beraten Sie in unseren Kanzleiräumen, kommen aber auch gerne in Ihr Unternehmen, um uns ein Bild von Mitarbeitern, Unternehmensstruktur und den Prozessen und Abläufen zu machen.
Wir vertreten ausschließlich Kunden von Kreditinstituten und haben keinerlei Berührungsängste gegenüber Banken und Sparkassen und freien Finanzvermittlern. Wir können Ihnen zusagen, stets schnell und kostengünstig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Ihre Ziele durchzusetzen. Wir sind seit mehreren Jahren in Bankrechtsangelegenheiten tätig und führen auch Verhandlungen mit Banken oder Anlageberatern, um schnell zum gewünschten Erfolg zu kommen, ohne sich in aufwändige und jahrelange Gerichtsverfahren begeben zu müssen.